Vereinsgewässer und Betretungsrechte
- Görsee, Vehlingen, Grenzweg (ca. 3,4 ha) Betretung Allseitig
- Stadtgraben in Anholt, Nur Wegeseite, Wallseite verboten
- See an der Stadthalle in Werth (ca. 1,4 ha)
- Bocholter Aa (ca. 3 km) von der Rotespiekerstaue bis zur
Straßenbrücke beidseitig, von dort aus nur deutsche Seite.
- Werther Issel in den angegebenen Bereichen,
betreten von Anliegergrundstücken ist nicht erlaubt.
Anzahl der Ruten
- In allen Gewässern des ASV Anholt darf mit maximal zwei Ruten geangelt werden.
- Beim Angeln mit Kunstköder (Spinn- und Fliegenfischen) ist nur eine Rute zulässig.
Verhaltensregeln
- Es ist sich so zu verhalten, dass die Gewässerruhe erhalten bleibt.
- Eine Behinderung anderer Mitglieder ist zu vermeiden.
- Bei sich gegenüber sitzenden Mitgliedern ist die Gewässermitte Grenze
des eigenen Angelbereiches. Bereits ausgelegte Ruten sind ggf. zurückzuziehen.
- Offenes Feuer ist strengstens verboten.
- Müll muss mit nach Hause genommen werden. Bitte auch mal nach
- Links und nach Rechts schauen.
- Ein Zurückschneiden von Büschen, Bäumen und Sträuchern ist nicht gestattet.
- Graben nach Würmern ist nicht erlaubt. (Stolpergefahr).
- Der Einsatz von Booten aller Art, auch ferngesteuert ist nicht erlaubt.
- Parken nur auf den ausgewiesenen Plätzen. Auf den Wegen
müssen die Durchfahrten freigehalten werden.
- Parken an den Ufern ist nicht erlaubt.
Köder und Angelfutter
- es dürfen alle gängigen Ködersorten -arten verwendet werden.Angel- bzw.
- Lockfutter maximal 1kg Trockenmasse je 24 Std.
- Partikelköder müssen abgekocht sein, max. Menge siehe oben.
- Das Köderfischangeln ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur
mit vorab waidgerecht getötetem Fischen oder Teilen davon erlaubt.
Umgang mit gefangenen Fischen
- Gefangene Fische, welche nicht zum Verzehr bestimmt sind, müssen
unverzüglich wieder in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
Eine Mitnahme lebender Fische vom Gewässer ist nicht erlaubt und
kann bei Bekanntwerden mit dem Entzug der Mitgliedschaft geahndet werden.
Tote Köderfische dürfen mitgeführt werden.
- Fische, welche zum Verzehr bestimmt sind, dürfen bis zum Ende
des Angeltages lebend gehältert werden, um ein Verderb gerade
in der wärmeren Zeit des Jahres vorzubeugen. Die Hälterung ist
zulässig in angepassten großen Setzkeschern mit gutem
Wasserdurchsatz. Ein übermäßg langes Hältern bzw. Hältern
mehrerer Fische ist zu vermeiden.
- Am Ende des Angeltags sind die Fische waidgerecht
zu töten. Ausnehmen und reinigen am Gewässer ist nicht erlaubt.
- Fische während ihrer Schonzeit zu hältern ist nicht erlaubt.
Mitzuführende Gerätschaften
- gültiger Mitgliedsausweis, ggf. Gastkarte sowie gültigen
Fischereischein (blaue Karte).ausreichend dimensionierter
- Kescher und Hakenlöser gleich welcher Art, dieser sollte passend
zur Angelart gewählt sein.
- Abschläger und Messer zur waidgerechten Tötungwenn möglich
- Unterlage zum Abhaken größerer nicht zum Verzehr bestimmter
Fische zum Schutz des Fischkörpers.
Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen
- Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und
Schonzeiten, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten
Fischarten:
Hecht: Mindestmaß 70cm, Entnahme nur bis 90cm
Zander: Mindestmaß 55 cm
- Für folgende Fischarten besteht eine Fangbegrenzung zum
Verzehr bestimmter Fische. Bei Erreichen der Begrenzung
darf die Fischart nicht weiter beangelt werden:
Karpfen, 1 Fisch pro Woche
Hecht, 1 Fisch pro Woche
Zander, 1 Fisch pro Woche
Schleie, 2 Fisch pro Woche