Gastkarten

Gastkarten nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gültig.
Ein Verbleib am Gewässer durch den Gastkarteninhaber über Nacht ist nicht gestattet, auch wenn für zwei aufeinander folgende Tage Gastkarten erworben wurden. Das Gewässer ist nach Sonnenuntergang zu verlassen. Ansonsten gelten die in dieser Gewässerordnung aufgeführten Bestimmung gleichfalls für Gastkarteninhaber. Der Gastkarteninhaber hat sich selbstständig über die Bestimmungen des Vereins zu informieren.

Ausnahme:

In Begleitung eines aktiven Mitgliedes des ASV Anholt ist ein Verbleib auch über Nacht gestattet. Dazu hat das Mitglied die Gastkarte beim Vorstand zu bestellen und begleitet den Gastangler während der gesamten Angeltour. Die Gastkarten sind in diesem Fall 24 Std. gültig. Startzeit und Name des Mitgliedes wird auf der Gastkarte vermerkt. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gewässerordnung eingehalten wird.

 Die Karten sind frühzeitig und zu angemessenen Zeiten beim Vorstand anzufragen. Sollte bekanntwerden, dass Gastangler sich nicht konform zu dieser Gewässerordnung oder den gültigen Gesetzen verhalten oder verhalten haben, während diese sich an den Gewässern des ASV Anholt aufhielten, kann eine zukünftige Erlaubnis auf Ausstellung einer Gastkarte durch den Vorstand des ASV Anholt verweigert werden.

Diese Verweigerung kann auf unbestimmte Zeit aufrecht erhalten werden und muss nicht auf Anfrage neu begründet werden.

Gastkarten sind während der Geschäftszeiten bei "Fietsen Harmeling" in Suderwick, bei "Ponyhof Leiting" Alte Bundesstraße in Isselburg und im Regelfall auch über den Vorstand erhältlich!

Für Tage an dehnen Vereinstermine usw. geplant sind, werden keine Tageskarten ausgegeben!

Kosten Tageskarte bzw. Nachtkarte: 10 Euro

Görsee:


- Das Befischung ist rundum erlaubt

- Jegliche Art von Booten ist auf den Seen verboten

- Feuerstellen sind verboten

- Das Hältern von Hechten ist nicht erlaubt

 

Die Aa:

- von der Rotespieker Staue bist zur Brücke "Brüggenhütte" beidseitig und ab dort bis zur Landesgrenze ist die deutsche Seite befischbar.

- es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 

Die Issel:

- Uferbetretungsrechte unbedingt beachten (Privatgrundstücke nicht betreten), Vereinsstrecke gemäß Karte (Karte öffnen)

 

Der Stadtgraben:

- Der Stadtgraben darf von Der Wallseite nicht befischt werden

 

Werther See:

- Darf von allen Seiten befischt werden

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