Görsee:
- Das Befischung ist rundum erlaubt
- Jegliche Art von Booten ist auf den Seen verboten
- Feuerstellen sind verboten
- Das Hältern von Hechten ist nicht erlaubt
Die Aa:
- von der Rotespieker Staue bist zur Brücke "Brüggenhütte" beidseitig und ab dort bis zur Landesgrenze ist die deutsche Seite befischbar.
- es gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Die Issel:
- Uferbetretungsrechte unbedingt beachten (Privatgrundstücke nicht betreten), Vereinsstrecke gemäß Karte (Karte öffnen)
Der Stadtgraben:
- Der Stadtgraben darf von Der Wallseite nicht befischt werden
Werther See:
- Darf von allen Seiten befischt werden