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Görsee:


- Das Befischung ist rundum erlaubt

- Jegliche Art von Booten ist auf den Seen verboten

- Feuerstellen sind verboten

- Das Hältern von Hechten ist nicht erlaubt

 

Die Aa:

- von der Rotespieker Staue bist zur Brücke "Brüggenhütte" beidseitig und ab dort bis zur Landesgrenze ist die deutsche Seite befischbar.

- es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 

Die Issel:

- Uferbetretungsrechte unbedingt beachten (Privatgrundstücke nicht betreten), Vereinsstrecke gemäß Karte (Karte öffnen)

 

Der Stadtgraben:

- Der Stadtgraben darf von Der Wallseite nicht befischt werden

 

Werther See:

- Darf von allen Seiten befischt werden